Finanzielle Grundlagen

ETF-Entnahmeplan mit deutschen Steuern: Was kommt wirklich an?

Bei einer ETF-Entnahme ist der Verkaufserlös nicht automatisch dein steuerpflichtiger Gewinn. Entscheidend sind die verkauften Anteile, ihre Anschaffungskosten, mögliche Vorabpauschalen und die Regeln für den jeweiligen Fonds. Erst danach lässt sich schätzen, welcher Betrag wirklich auf deinem Konto landet.

Simon Stark|Veröffentlicht am 28. September 2026|Ca. 9 Minuten Lesezeit

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Eine Entnahme verkauft Anteile, nicht nur Gewinn

Wenn du Geld aus einem ETF brauchst, verkaufst du normalerweise Anteile. Der Verkaufserlös enthält das ursprünglich investierte Geld und, wenn der Kurs gestiegen ist, einen Gewinn. Steuerlich zählt grundsätzlich der Gewinn der verkauften Anteile. Der ganze Auszahlungsbetrag wird also nicht pauschal besteuert.

Vereinfacht entsteht der Gewinn aus dem Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und der unmittelbar zugehörigen Verkaufskosten. Bei Fondsanteilen werden angesetzte Vorabpauschalen zusätzlich berücksichtigt. Der Broker betrachtet die konkreten Anteile im Depot. Bei vertretbaren Wertpapieren in Sammelverwahrung gilt grundsätzlich die Reihenfolge: zuerst angeschafft, zuerst verkauft. Wer über viele Jahre gekauft hat, kann dadurch je nach Depotbestand einen anderen Gewinn realisieren als bei einer pauschalen Durchschnittsrechnung.

Steuerlicher Gewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten − Verkaufskosten − berücksichtigte VorabpauschalenDas ist eine Orientierung. Die konkrete Abrechnung hängt von den Depotdaten und der steuerlichen Einordnung ab.

Ausschüttungen und Verkäufe sind außerdem zwei verschiedene Vorgänge. Ausschüttungen können schon während der Ansparphase steuerpflichtige Kapitalerträge sein. Beim Entnahmeplan geht es hier um den zusätzlichen Verkauf von ETF-Anteilen.


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Welche Beträge die Rechnung verändern

Für privat gehaltene Fondsanteile greift bei Kapitalerträgen grundsätzlich der besondere Steuersatz von 25 Prozent. Auf die Kapitalertragsteuer kommt der Solidaritätszuschlag. Kirchensteuer kann ebenfalls anfallen. Ein noch verfügbarer Sparer-Pauschbetrag senkt die steuerpflichtigen Kapitalerträge: Er beträgt 1.000 Euro für eine Person und 2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten. Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass die Bank den verfügbaren Betrag beim Steuerabzug berücksichtigen kann.

Bei Aktienfonds sind für private Anleger 30 Prozent der Investmenterträge steuerfrei, wenn der Fonds die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein ETF ist nicht allein wegen seiner Börsennotierung ein Aktienfonds. Maßgeblich ist seine steuerliche Einordnung und die gesetzlich geforderte Aktienquote. Für andere Fondskategorien gelten andere Teilfreistellungen.

Auch ein thesaurierender Fonds kann eine Vorabpauschale auslösen. Sie wird am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen behandelt. Bereits angesetzte Vorabpauschalen mindern später den steuerlichen Veräußerungsgewinn. Damit wird derselbe Wertzuwachs beim späteren Verkauf nicht noch einmal vollständig angesetzt.

Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger ist, kann eine Günstigerprüfung über die Steuererklärung zu einer niedrigeren Steuer führen. Kirchensteuer, Verluste, weitere Kapitalerträge und ausländische Steuer können das Ergebnis ebenfalls verändern.


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Was von 12.000 Euro Verkaufserlös übrig bleibt

Angenommen, du verkaufst Anteile eines ETF, der nach deutschem Steuerrecht als Aktienfonds eingestuft ist, für 12.000 Euro. Die Anschaffungskosten dieser Anteile lagen bei 8.000 Euro. Damit beträgt der Gewinn vor Teilfreistellung und Freibeträgen 4.000 Euro. Für das Beispiel nehmen wir an, dass keine Verkaufskosten und keine früher angesetzten Vorabpauschalen abzuziehen sind.

Von den 4.000 Euro bleiben nach der 30-prozentigen Teilfreistellung 2.800 Euro steuerlich zu berücksichtigen. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro ist noch vollständig verfügbar und wird in diesem Modell nur für diesen Verkauf benötigt. Damit werden 1.800 Euro besteuert.

Verkaufserlös: 12.000 €
Anschaffungskosten: − 8.000 €
Gewinn: 4.000 €
Nach 30 % Teilfreistellung: 2.800 €
Nach 1.000 € Sparer-Pauschbetrag: 1.800 €
25 % Kapitalertragsteuer: 450 €
5,5 % Solidaritätszuschlag auf 450 €: 24,75 €
Vereinfachte Steuer im Beispiel: 474,75 €
Verbleibender Betrag: 11.525,25 €Ohne Kirchensteuer, weitere Kapitalerträge, Verlustverrechnung, Verkaufskosten oder angesetzte Vorabpauschalen. Der Sparer-Pauschbetrag ist vollständig ungenutzt.

Die Steuer fällt hier auf den berechneten Gewinn an, nicht auf 12.000 Euro. Bei anderen verkauften Anteilen, einem bereits verbrauchten Freibetrag oder einem Fonds ohne 30-prozentige Teilfreistellung sieht die Rechnung anders aus.


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Drei Wege, den Betrag festzulegen

Die Steuerrechnung beantwortet noch nicht, wie viel du jedes Jahr verkaufen solltest. Drei verbreitete Regeln führen zu unterschiedlichen Auszahlungen:

  • Fester Eurobetrag: Du planst zum Beispiel 1.000 Euro pro Monat. Das macht die nominale Auszahlung übersichtlich. Nach einem Kursrückgang musst du für denselben Betrag mehr Anteile verkaufen. Inflation senkt mit der Zeit die Kaufkraft eines unveränderten Betrags.
  • Fester Prozentsatz des aktuellen Depotwerts: Du setzt etwa jährlich einen festen Anteil des Depotstands an. Die Auszahlung sinkt nach schwachen Jahren mit dem Depot und steigt nach guten Jahren. Dein verfügbares Einkommen schwankt dadurch stärker.
  • Flexible Entnahme: Du legst einen Zielbetrag und Grenzen fest. Nach einem starken Rückgang senkst du die Entnahme vorübergehend, nach einer Erholung kannst du sie wieder anheben. Das verlangt Spielraum bei den Ausgaben und schützt nicht vor jedem ungünstigen Verlauf.

Keine dieser Regeln macht eine Rendite planbar. Sie verteilt Schwankungen nur anders zwischen Depot und Ausgaben. Deshalb sollte dein Modell zeigen, welchen Nettobetrag du brauchst und wie viel du dafür vor Steuern verkaufen müsstest.


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Gleiche Durchschnittsrendite, anderes Ergebnis

Die Reihenfolge der Renditen zählt, sobald du regelmäßig Geld entnimmst. Nimm ein Depot mit 100.000 Euro und eine feste Entnahme von 10.000 Euro am Ende jedes Jahres. In beiden Fällen gibt es dieselben zwei Jahresrenditen, minus 20 Prozent und plus 25 Prozent. Ohne Entnahmen würden beide Reihenfolgen das Depot wieder auf 100.000 Euro bringen.

Schlechtes Jahr zuerst: 100.000 € × 0,80 − 10.000 € = 70.000 €; danach × 1,25 − 10.000 € = 77.500 €
Gutes Jahr zuerst: 100.000 € × 1,25 − 10.000 € = 115.000 €; danach × 0,80 − 10.000 € = 82.000 €Vor Steuern, Kosten und Inflation. Die Renditen sind in beiden Reihen gleich, nur ihre Reihenfolge ändert sich.

Der Unterschied entsteht, weil du nach einem Verlust mehr Anteile verkaufen musst, um denselben Betrag herauszunehmen. Ein Durchschnittswert über viele Jahre zeigt diese Belastung am Anfang der Entnahmephase nicht. Genau deshalb braucht ein Entnahmeplan mehrere Renditereihenfolgen statt nur einer durchschnittlichen Rendite.


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Steuern und Depotentwicklung getrennt rechnen

Eine brauchbare Entnahmerechnung sollte mindestens vier Dinge auseinanderhalten:

  • Wie viel Geld du nach Steuern und Kosten jedes Jahr ausgeben möchtest.
  • Wie viele ETF-Anteile dafür verkauft werden müssen und welche Anschaffungskosten auf diese Anteile entfallen.
  • Welche Teilfreistellung, Vorabpauschalen, Freibeträge, Verluste und Zuschlagsteuern in dem Jahr gelten.
  • Wann die Verkäufe stattfinden und welche Renditen davor oder danach eintreten.

Wenn du nur einen Steuersatz auf die Bruttoentnahme anwendest, behandelst du Rückzahlung des eigenen Kapitals wie Gewinn. Wenn du nur eine Rendite auf das Depot ansetzt, verschwindet das Reihenfolgerisiko. Beides kann einen Plan zu optimistisch aussehen lassen.

Eine erste Version muss nicht jede Steuerbescheinigung nachbauen. Markiere die Vereinfachungen, rechne mehrere Fälle und aktualisiere Anschaffungskosten sowie angesetzte Vorabpauschalen anhand der Depotunterlagen. Bei größeren Beträgen oder einer konkreten Steuerfrage gehört eine Steuerberatung dazu.


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Vom Bruttobetrag zum verfügbaren Einkommen

Beginne mit deinem jährlichen Bedarf nach Steuern. Rechne dann zurück zum nötigen Verkaufserlös und schätze für die tatsächlich verkauften Anteile den steuerlichen Gewinn. Erst darauf wendest du Teilfreistellung, noch freie Pauschbeträge und weitere Steuerfaktoren an.

Führe die Rechnung mit festen Eurobeträgen und flexiblen Entnahmen durch. Verschiebe die schwachen Börsenjahre an den Anfang und an das Ende des Modells. So siehst du, wie weit sich der Betrag verändert, den dein Depot in schwierigen Phasen tragen muss.

Für die Planung helfen die 4-Prozent-Regel, die Monte-Carlo-Simulation zum Pleiterisiko und der Beitrag Wie viel Geld brauche ich für finanzielle Unabhängigkeit?. Sie beantworten verschiedene Teile der Planung. Die Steuer auf deinen konkreten Verkauf musst du trotzdem aus den Depotdaten ableiten.


Weiter zur 4-Prozent-Regel

Die Faustregel erklärt eine mögliche jährliche Entnahme. Hier siehst du, was sie abbildet und wo ihre Grenzen liegen.

4-Prozent-Regel verstehen

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Quellen

Rechtsgrundlagen und Stand

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